Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Hamburger Pizza Fabrik Lieferservice und dem Besteller gelten ausschließich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Hamburger Pizza Fabrik Lieferservice nicht an, es sei denn, Hamburger Pizza Fabrik Lieferservice hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Hamburger Pizza Fabrik Lieferservice ist der Handelsname für diesen Store.

§ 2 Vertragsschluss

Wenn Sie eine Bestellung bei Hamburger Pizza Fabrik Lieferservice aufgeben, bestätigen wir Ihnen auf unseren Internetseite, dass wir die Ware verschickt haben bzw. den Versand vorgenommen haben. Der Kaufvertrag kommt mit dem jeweils zuständigen Hamburger Pizza Fabrik Lieferservice Store zu Stande.

Dies gilt nicht für Produkte, die Sie direkt bei einem Hamburger Pizza Fabrik Lieferservice Betrieb vor Ort kaufen. Der Kaufvertrag kommt dann direkt mit dem Hamburger Pizza Fabrik Lieferservice Betrieb vor Ort zu Stande und es gelten die mit diesem vereinbarten Bedingungen.

Hamburger Pizza Fabrik Lieferservice bietet keine Produkte zum Kauf durch Minderjährige an. Auch unsere Produkte für Kinder können nur von Erwachsenen gekauft werden. Bitte beachten Sie, dass wir unsere Produkte nur bei Erreichen des jeweils gültigen Mindestbestellwertes verkaufen.

§ 3 Widerruf

Der Besteller kann die Bestellung innerhalb von 10 Minuten telefonisch widerrufen.

§ 4 Lieferung

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab dem zuständigen Hamburger Pizza Fabrik Lieferservice Store an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.

§ 5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug

Der Besteller hat den Kaufpreis bei Lieferung sofort in bar zu entrichten.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von dem jeweils zuständigen Hamburger Pizza Fabrik Lieferservice Betrieb.

§ 7 Mängelhaftung

Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, kann der Besteller Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller bei einem nicht unerheblichen Mangel vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz geltend machen.

Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers -- gleich aus welchen Rechtsgründen -- ausgeschlossen. Hamburger Pizza Fabrik Lieferservice haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet Hamburger Pizza Fabrik Lieferservice nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung von Hamburger Pizza Fabrik Lieferservice ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz geltend macht. Sofern Hamburger Pizza Fabrik Lieferservice fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.

Die Verjährungsfrist beträgt zwei Wochen, gerechnet ab Lieferung.

§ 8 Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 9 Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam werden oder sollte sich in der Vereinbarung eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.