§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Hamburger Pizza Fabrik Lieferservice und dem Besteller gelten
ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung
gültigen Fassung.
Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Hamburger Pizza Fabrik Lieferservice nicht an, es sei denn,
Hamburger Pizza Fabrik Lieferservice hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Hamburger Pizza Fabrik Lieferservice ist der Handelsname für diesen Store.
§ 2 Vertragsschluss
Wenn Sie eine Bestellung bei Hamburger Pizza Fabrik Lieferservice aufgeben, bestätigen wir Ihnen auf unseren
Internetseite, dass wir die Ware verschickt haben bzw. den Versand vorgenommen haben.
Der Kaufvertrag kommt mit dem jeweils zuständigen Hamburger Pizza Fabrik Lieferservice Store zu
Stande.
Dies gilt nicht für Produkte, die Sie direkt bei einem Hamburger Pizza Fabrik Lieferservice Betrieb vor Ort
kaufen.
Der Kaufvertrag kommt dann direkt mit dem Hamburger Pizza Fabrik Lieferservice Betrieb vor Ort zu Stande und
es gelten die mit diesem vereinbarten Bedingungen.
Hamburger Pizza Fabrik Lieferservice bietet keine Produkte zum Kauf durch Minderjährige an. Auch unsere
Produkte für Kinder können nur von Erwachsenen gekauft werden.
Bitte beachten Sie, dass wir unsere Produkte nur bei Erreichen des jeweils gültigen Mindestbestellwertes
verkaufen.
§ 3 Widerruf
Der Besteller kann die Bestellung innerhalb von 10 Minuten telefonisch widerrufen.
§ 4 Lieferung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab dem zuständigen Hamburger Pizza Fabrik Lieferservice
Store an die vom Besteller angegebene Lieferadresse.
Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich
zugesagt wurde.
§ 5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug
Der Besteller hat den Kaufpreis bei Lieferung sofort in bar zu entrichten.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von dem jeweils zuständigen Hamburger
Pizza Fabrik Lieferservice Betrieb.
§ 7 Mängelhaftung
Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, kann der Besteller Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung)
verlangen.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller bei einem nicht unerheblichen Mangel vom Vertrag
zurücktreten, den Kaufpreis mindern
oder Schadensersatz geltend machen.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers -- gleich aus
welchen Rechtsgründen -- ausgeschlossen.
Hamburger Pizza Fabrik Lieferservice haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst
entstanden sind;
insbesondere haftet Hamburger Pizza Fabrik Lieferservice nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige
Vermögensschäden des Bestellers.
Soweit die Haftung von Hamburger Pizza Fabrik Lieferservice ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch
für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern,
Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht oder ein Personenschaden vorliegt.
Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz geltend
macht.
Sofern Hamburger Pizza Fabrik Lieferservice fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die
Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise
entstehenden Schaden beschränkt.
Die Verjährungsfrist beträgt zwei Wochen, gerechnet ab Lieferung.
Verbraucherstreitbeilegung:
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
teilzunehmen.
§ 8 Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 9 Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam werden oder sollte sich in der
Vereinbarung eine Lücke befinden,
so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung
treten, die, soweit rechtlich
möglich, dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.